Der Ortsbeauftragter (OB) leitet den Ortsverband (OV) in eigener Verantwortung.
Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich.
Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene.
Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des Leitungs- und Koordinierungsstabs des Ortsverbandes.
Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer.
Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.