Abrechnung von THW-Einsätzen

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung.

Die Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung – THW-AbrV) bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung.

Sie nennt aber so breit gefasste Ausnahmetatbestände, dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden, beispielsweise der Verursacher selbst.

Das THW wird grundsätzlich immer auf Anforderung tätig. Dabei wird zwischen zwei Abrechnungsverfahren unterschieden:

  • Bei technischer Hilfe (Amtshilfe für Behörden) kommt der Auslagensatz zur Anwendung.
  • Bei sonstigen technischen Hilfeleistungen (für Dritte) kommt der Kostensatz zur Anwendung.

 

Der THW-Regionalstelle Lübeck oder der THW-Ortsbeauftragte für Lübeck nennen auf Anfrage auch gern die gültigen Auslagen- und Kostensätze und erstellt eine unverbindliche Kostenkalkulation. Sprechen Sie uns gerne an.

Kontakt

THW-Regionalstelle Lübeck

Vorwerker Str. 141

23554 Lübeck

Tel.: (0451) 0451 486697-0

Fax: (0451) 0451 486697-18

 Poststelle.RSt_Luebeck(at)thw.de